Ab 19.1.2013
Klasse B
Kfz ( außer Kl.AM,A1,A2 und A ) zulässige Gesamtmasse 3500 kg + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg immer erlaubt.
Anhänger über 750 kg erlaubt wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) 3500 kg nicht übersteigt.
Klasse B 96
Kfz der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg und zulässiger Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) über 3500 kg aber maximale zulässige Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) 4250 kg.
ACHTUNG : Keine Prüfung erforderlich , aber eine Schulung muß absolviert werden , im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 96 eingetragen .
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg aber mit max.3500 kg zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeug + Anhänger max 7000kg zulässige Gesamtmasse