Ab 19.1.2013

Klasse B

Kfz ( außer Kl.AM,A1,A2 und A ) zulässige Gesamtmasse 3500 kg + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg immer erlaubt.

Anhänger über 750 kg erlaubt wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) 3500 kg nicht übersteigt.

 

Klasse B 96

Kfz der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg und zulässiger Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) über 3500 kg aber maximale zulässige Gesamtmasse des Zuges ( Zugfahrzeug + Anhänger ) 4250 kg.

ACHTUNG : Keine Prüfung erforderlich , aber eine Schulung muß absolviert werden , im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 96 eingetragen .

 

Klasse BE

Kfz der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg aber mit max.3500 kg zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeug + Anhänger max 7000kg zulässige Gesamtmasse


 
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