Verkehrsregeln im  Ausland - fahrschulesteffenlehmann.de

Italien

Verhalten an Ampeln in Italien:

 Das Abbiegen nach rechts ist an italienischen Ampeln auch bei Rot geduldet, ähnlich wie in Deutschland mit dem grünen Pfeil.

Fahren auf italienischen Autobahnen:

 Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig. Schnellstraßen und "Superstrade" sind dagegen kostenfrei. Bei der Auffahrt mit einem Kraftfahrzeug in Italien auf eine Autobahn müssen Sie zunächst ein Ticket ziehen. Bei der Ausfahrt wird anhand dessen nach gefahrenen Kilometern der Preis ermittelt. Vergessen Sie bei der Auffahrt ein Ticket zu ziehen oder verlieren Sie es, wird Ihnen bei der Ausfahrt der Maximalpreis berechnet. Bezahlt werden kann bar, mit der ViaCard (gibts z. B. beim ADAC, an den "Punto blu" und an den Grenzen) und meist auch mit Kreditkarte (ohne PIN und Unterschrift).

Für Kartenzahler gibt es dabei eigene Spuren, die an den Schildern "VISA" oder "Carta Si!" erkennbar sind. Hier kann man jedoch nicht mit Bargeld bezahlen.

Achtung: Im Mautstellenbereich ist es nicht erlaubt, rückwärts zu fahren oder unerlaubt die Spur zu wechseln. Das wird mit hohen Bußgeldern und/oder Fahrverboten bestraft. Die Beschlagnahmung des KFZ ist möglich!

Pannendienst auf der Autobahn in Italien

Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten. Hierfür stehen an den Autobahnen in regelmäßigen Abständen Notrufsäulen, die Sie im Falle einer Panne nutzen können, zur Verfügung. Weiterhin ist der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilclubs ACI rund um die Uhr per Mobiltelefon zu erreichen. Ist der ACI ausgelastet sind, beauftragt er private Abschleppdienste. Hier ist die Rechnung meist in bar zu begleichen; allerdings erhält man die Kosten von den deutschen Versicherern erstattet, wenn man einen Auslandsschutzbrief abgeschlossen hat. Eine Alternative zum ACI ist der deutschsprachige Notrufdienst des ADAC. Die für Italien geltenden Telefonnummern erhalten Sie bei Ihrem Automobilclub in Deutschland.

Fahren in den Italienischen Bergen:

 Sollten Sie im Herbst/Winter in Italien unterwegs sein, denken Sie bitte an entsprechende Bereifung und ggf. Schneeketten. Vor allem , wenn Sie in den italienischen Bergen unterwegs sind. Denn eine Ausstattung mit Winter fester Bereifung kann an einer typisch italienischen Werkstatt schnell teuer werden. Das Fahren mit Sommerbereifung ist dagegen ein extremes Risiko für die Gesundheit, denn auch in den Italienischen Bergen kann viel Schnee liegen.

Alkohol am Steuer in Italien

Die Alkoholgrenze liegt in Italien seit 2003 bei 0,5 Promille. Alkoholisierten Verkehrsteilnehmern, bei denen der Alkoholwert im Blut über dieser Grenze liegt, wird der Führerschein für 2 Wochen bis 3 Monate abgenommen.

Weiterhin gibt es hohe Geldstrafen für Alkohol am Steuer, die zwischen 250 und 1000 Euro betragen können. Ist ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt, wird das Fahrzeug eingezogen. Diese Regel gilt für Italiener wie für Ausländer.

Parkverbot

Es besteht Parkverbot an gelben und schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten. An blau gekennzeichneten Stellen existieren gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten.
Vorrang im Straßenverkehr:

Für gehörlose und sehbehinderte Fußgänger, erkennbar an einem weiß-roten Stock, ist jederzeit durch Anhalten ein gefahrloses Überqueren von Straßen zu gewährleisten. Zuwiderhandlungen können zu einem Bußgeld von 65,00 EUR führen. Weiterhin besteht grundsätzlich eine Vorfahrt für Straßenbahnen.
Lichtpflicht in Italien:

Für Motorräder und Mopeds besteht in Italien auch tagsüber eine Lichtpflicht. Wenn Sie z.B. einen Leihwagen in Italien fahren, sind Sie außerorts und in Tunneln verpflichtet, dass Licht auch tagsüber einzuschalten.

Helmpflicht in Italien

In Italien besteht eine Helmpflicht. Bei Zuwiderhandlung kann es dazu kommen, dass das Motorrad beschlagnahmt wird.Der Helm muss der ECE Norm 22-05 entsprechen.

Warnweste

Bei Autoreisen nach Italien ist grundsätzlich eine fluoreszierende Warnweste sichtbar im Auto mitzuführen. Bei Pannen oder Notfallsituationen außerhalb von Ortschaften ist diese beim Verlassen des Wagens zu tragen.

Telefonieren am Steuer

Das Telefonieren am Steuer (ohne Freisprechanlage) ist in Italien verboten.

Zebrastreifen in Italien

Anders als in Deutschland wird in Italien nicht auf Zebrastreifen geachtet. Aus diesem Grund sollten Sie nie unvermittelt an diesem Bremsen, da das bei dem nachfolgenden Verkehr auf Unverständnis stößt und leicht zu Auffahrunfällen führen kann.

Grüne Versicherungskarte

Es empfiehlt sich eine Grüne Versicherungskarte vom Kfz-Versicherer in Deutschland für den Privat-PKW ausstellen zu lassen, obwohl keine Pflicht mehr besteht diese mitzuführen. Im Falle eines Verkehrsdeliktes kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Polizei bei Nichtvorliegen dieser den Führerschein einbehält (Angaben lt. ÖAMTC).

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Italien

Auf Autobahnen gilt für PKW und Wohnmobile bis zu 3,5 t eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 110 und 130 km/h je nach Beschilderung (bei Nässe 110km/h), auf Schnellstraßen sind 110 km/h (bei Nässe 90 km/h) erlaubt, Außerorts 90 km/h und Innerorts 50 km/h. Für Wohnmobile über 3,5 t gelten auf der Autobahn und auf der Schnellstraße (hier bei Nässe 90 km/h) 100 km/h sowie Außerorts 80 km/h und Innerorts 50 km/h. Die Geschwindigkeit für PKW mit Anhänger ist auf Autobahnen auf 80 km/h, auf Schnellstraßen und Außerorts auf 70 km/h sowie Innerorts auf 50 km/h begrenzt.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Transportieren Sie z. B. Fahrräder am Heckträger, so müssen Sie diese mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel mit Reflektoren kennzeichnen. Diese erhalten Sie im Fachhandel oder bei ADAC. 


Österreich

Führerschein

Alle deutschen Führerscheinmodelle haben in Österreich volle Gültigkeit.

Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen

Die Vignette kann bei Tankstellen im Grenzbereich erworben werden.
Die Vignette muss laut Vorschrift an die Innenseite der Windschutzscheibe oder auf eine vordere, nicht versenkbare Seitenscheibe geklebt und gut sichtbar sein.
Die Vignette darf nicht im Bereich eines Blendschutzstreifens platziert werden. Ebenso sollten ältere Mautplaketten unbedingt von der Scheibe entfernt werden. Hier wird streng kontrolliert!

Höchstgeschwindigkeit

Für PKW und Motorräder auf Landstrassen 100 km/h
auf Autobahnen 130 km/h
im Ortsgebiet zwischen den Ortstafeln 50 km/h
für PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg, Zugfahrzeug bis maximal 3,5 t Gesamtgewicht) Ortsgebiet 50 km/h, Autobahnen und Freilandstrassen 100 km/h

Alkohol am Steuer

Die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille! Die Geldstrafe bei Überschreitung dieser Grenze liegt zwischen Euro 218,00 - 3.634,00 und hat den Führerscheinentzug zur Folge.

Weitere nützliche Hinweise

Die Alpenstraßen sind vor allem auf Nebenstrecken teilweise einbahnig, reich an Kehren und erfordern oft überdurchschnittliches fahrerisches Können.
An Bahnübergängen darf 80 m vor und nach den Gleisen nicht überholt werden.
Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt.
Schulbusse, die die Warnblinkanlage und rot-gelbe Warnleuchten eingeschaltet haben, dürfen nicht passiert werden.
Auf Bergstraßen haben öffentliche Busse an Haltestellen beim Stoppen und Anfahren Vorrang.
Auch Motorradfahrer haben einen Verbandskasten mitzuführen.
An Straßen mit Gegenverkehr muss stets so geparkt werden, dass zwei Fahrspuren frei bleiben.
Gelbe, gezackte Markierungen am Straßenrand bedeuten "Parkverbot".
Im eingeschränkten Halteverbot darf maximal 10 Min. gehalten werden.
Handys dürfen nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden.

Winterausrüstung

Keine generelle Winterreifenpflicht.
Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein.
Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" weist darauf hin, dass Winterreifen Pflicht sind.
Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauen Grund und Schneekettensymbol trifft.
Die Benutzung von Spikereifen ist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht erlaubt - allerdings nur im Zeitraum 15. November bis zum ersten Montag nach dem Ostermontag.
Es gibt in Österreich zahlreiche Pässe, die in den Wintermonaten November bis April (manchmal länger je nach Wetterlage) nur mit Schneeketten befahren werden dürfen/können.
Die Passstraßen sind im Winter häufig gesperrt. Ganzjährig geöffnete Alpenübergänge: Brennerpass, Fernpass, Reschenpass, Arlbergpass.


Tschechien

Die seit dem 1. Juli 2006 geltenden neuen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend den EU-Vorschriften. Für Autofahrer besteht allerdings absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille Blutalkohol) und während des ganzen Jahres muss auch bei Tag mit Abblendlicht gefahren werden.

Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften. Es besteht Gurtpflicht, Kinder müssen mit Kindersitzen gesichert werden. Handys dürfen während der Fahrt nur mit Freisprechanlage benutzt werden.

Autofahrer müssen in Tschechien ein Set mit Ersatzglühbirnen für ihr Fahrzeug mitführen, andernfalls droht bei einer Kontrolle eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 CZK (etwa 10 EUR).


Die neuen Verkehrsregeln im Detail: Punktesystem, strengere Strafen und höhere Bußgelder

Am 1. Juli 2006 ist Tschechien ein neues Straßenverkehrsgesetz in Kraft getreten. Wichtigstes Ziel der Änderung der Straßenverkehrsregelung ist es, die Sicherheit auf den Straßen in der Tschechischen Republik zu erhöhen und das tschechische Recht dem EU-Recht anzugleichen.

Das Gesetz bringt weitere präventive Maßnahmen mit sich, führt ein Punktesystem für Autofahrer ein, erhöht Strafgebühren bei Verkehrsverstößen und verleiht der
Polizei neue Befugnisse.

Alkohol am Steuer ist eine Straftat

Die Gesetzesänderung legt höhere Strafen für Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln (Drogen, Medikamente) fest. Ebenfalls neu ist, dass das Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss als Straftat angesehen wird, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Tätigkeitsverbot bestraft werden kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholeinfluss darf der Alkoholtest auch von Gemeindepolizisten durchgeführt werden.

Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur in Kinderautositzen befördert werden, und zwar auf allen Typen von Verkehrswegen.

Fahrradfahrer unter 18 Jahren ist verpflichtet, bei der Fahrt zugelassene Sturzhelme aufzusetzen.

Der Fahrer muss auch dann ein Zeichen der Fahrtrichtungsänderung setzen, wenn er einen Fahrradfahrer überholt.

Das Telefonieren während der Fahrt erhöht die Unfallgefahr, daher ist es während der Fahrt verboten, ein Handy in der Hand oder anderweitig (z.B. zwischen Kopf und Schulter) zu halten. Freisprechanlagen sind zugelassen.

Die Gesetzesänderung ermöglicht nicht nur parallel, sondern auch quer und senkrecht zum Gehsteig zu parken, ohne dass es mit dem entsprechenden Verkehrszeichen markiert sein muss. Das Fahrzeug muss so abgestellt werden, dass mindestens eine Fahrspur mit einer Breite von mindestens 3 m für jede Fahrtrichtung frei bleibt.

Die Gesetzesänderung bestätigt, dass auch beim Wechsel auf eine freie Fahrspur auf einer mehrspurigen Straße die Regel "Rechts vor Links" gilt. Wenn eine mehrspurige Straße über eine Einfädelungsspur verfügt, ist der Fahrer verpflichtet, die Einfädelungsspur nutzen.

Die Regelungen für die Fahrt in einem Kreisverkehr haben ebenfalls eine Änderung erfahren: wenn der Autofahrer in den Kreisverkehr hineinfahren möchte, gibt er keine Fahrtrichtungsänderung an. Bei einem Fahrbahnwechsel nach rechts oder links hingegen sowie bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist er verpflichtet, die Richtungsänderung anzuzeigen.


Beschränkungen Lkw und Lastzüge

Lkw über 3,5 t und definierte Lastzüge dürfen nicht auf einer mehrspurigen Straße überholen, wenn sie keinen ausreichenden Geschwindigkeitsvorsprung zum Fahrzeug, das sie überholen wollen, besitzen. LKWs über 7,5 t betreffen Fahrteinschränkungen einiger Fahrzeuge am Sonn- und Feiertagen – vom 1. Juli bis 31. August wurde das Fahrverbot an Samstagen auf 7 bis 13 h verkürzt (bisher galt bis 20 h), im selben Zeitraum gilt jedoch freitags von 17 bis 21 h ein Fahrverbot auf Autobahnen und Straßen I. Klasse.

In der Tschechischen Republik ist verboten, aktive Radarstörer zu verwenden, die gegen Lasergeschwindigkeitsmesser eingesetzt werden können. Für die Verwendung von aktiven Radarstörern kann eine Strafe von bis zu 100 000 CZK verhängt werden.

Bei Verkehrsstau auf Autobahnen und Straßen für Kraftfahrzeuge müssen Autofahrer eine freie Fahrspur für Fahrzeuge mit Vorfahrtsrecht bilden.
Punktesystem und Befugnisse der Polizei

Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen, Italien) wird ab 1. Juli 2006 ein Punktesystem zur Bewertung von Fahrern eingeführt. Aufgrund eines definierten Systems zur Ahndung von Verstößen wird dem Fahrer bei Erreichen von 12 Punkten für ein Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss erneut eine Prüfung abgelegt werden.


Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat

Das Steuern eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Fahrerlaubnis wird neu als Straftat eingestuft. Der Besitzer einer Fahrerlaubnis, der jeweils das Alter von 60, 65 und 68 Jahren erreicht hat - nach Erreichen eines Alters von 68 Jahren alle zwei Jahre - ist verpflichtet sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Gutachten muss er bei sich haben, um es dem Polizisten auf Aufforderung vorzeigen zu können.

In der Gesetzesänderung wurden die Befugnisse der Polizei der Tschechischen Republik und der Gemeindepolizei neu geregelt. Polizisten dürfen eine Weiterfahrt verhindern, wenn ein berechtigter Grund vorliegt (Unfallverschuldung, Verweigerung des Alkoholtests u.a.), und dürfen dem Fahrer an Ort und Stelle die Fahrerlaubnis entziehen. Auch Gemeindepolizisten haben das Recht, den Fahrer an einer Weiterfahrt zu behindern.

Bei Verdacht auf Begehung eines Verstoßes haben Polizisten neu die Möglichkeit, vor Ort eine Kaution bis zu einer Höhe von 50 000 CZK einzuziehen. Die Kaution dient als Mittel, die Beteiligung des Fahrers am Verfahren über den Verstoß abzusichern, und wird in voller Höhe rückerstattet, wenn dieser beim weiteren Verfahren der Begehung eines Verstoßes für nicht schuldig befunden wird.


Autobahnbenutzungsgebühr und elektronische Maut

In der Tschechischen Republik wird eine Gebühr für die Benutzung eines ausgesuchten Autobahn- und Schnellstraßennetzes (www.uamk.cz) für Kraftfahrzeuge erhoben. Der Nachweis für die bezahlte Gebühr erfolgt in Form eines zweiteiligen Coupons, der jeweils ein Kalenderjahr, zwei Monate oder zwei Wochen gültig ist, bei Kraftfahrzeugen oder Lastzüge mit einem zulässigen Höchstgewicht von 12 t einen Tag. Für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Straße ohne gültigen Coupon kann eine Strafe von bis zu 15 000 CZK verhängt werden.

Das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik hat die Einführung einer elektronischen Maut auf einem ausgesuchten Schnellstraßennetz ab 1. Januar 2007 vorgesehen. Von der Gebührenerhebung sind ca. 2.100 km Straßen betroffen, und zwar für LKWs mit einem Gewicht von über 12 t. Die Maut soll dazu einen Beitrag zum Rückgang der übermäßigen Belastung der Autobahnen leisten, die vor allem unter dem internationalen LKW-Verkehr zu leiden haben.


Schweiz

Obwohl die dortigen Verkehrsregeln Schweiz-Touristen keineswegs gängeln, ist vorschriftsmäßiges Fahren ratsam: Das Tempolimit der Schweiz wird scharf kontrolliert.

Die Verkehrsregeln der Schweiz sind den deutschen recht ähnlich. Lediglich das Tempolimit der Schweiz und einige Vorfahrtsregelungen sind besonders zu beachten.

Überblick der Verkehrsregeln der Schweiz

  • Grüne Versicherungskarte: Pflicht
  • Rechtsverkehr: ja
  • Alkohol-, Promillegrenze: 0,5 Promille
  • GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion: Verboten
  • Warnwestenpflicht: Nein
  • Mitführpflicht: Verbandskasten und Warndreieck
  • Lichtpflicht: Am Tag wird empfohlen
  • Gurtpflicht: Ja
  • Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprechanlage
  • Notruf: 144

Tempolimit Schweiz

  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Autobahn 120 km/h
  • Abschleppen: Maximale Geschwindigkeit 40
  • Vorfahrt

    • Auf Passstraßen muss dem aufwärts fahrenden Fahrzeug und auf Poststraßen den Postbussen Vorrang gewährt werden.
    • An Rechts-vor-Links-Kreuzungen müssen Sie Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren.
    • Kreisverkehr: Falls nicht anders ausgeschildert, hat der Kreisverkehr Vorfahrt.

    Parken und Parkverbot

    In den „blauen Zonen“ mit einer Parkscheibe (erhältlich Garagen, Tankstellen, Kioske, Polizeistationen...) ist Parken erlaubt. Übernachten ist auf Parkplätzen nicht erlaubt. Gelbe Kreuze, durch gelbe Linien verbunden, bedeuten Parkverbot. Außerorts dürfen Sie nicht an Hauptstraßen parken. Ein Halteverbot wird durch gelbe Linien am Fahrbahnrand gekennzeichnet.


    Polen

    Zulässige Höchstgeschwindigkeiten  

    • innerhalb geschlossener Ortschaften – bis 50 km/h
    • außerhalb geschlossener Ortschaften – bis 90 km/h
    • innerhalb von Wohngebieten – bis 20 km/h
    • auf Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung – bis 110 km/h
    • auf Schnellstraßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung – bis 100 km/h
    • auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung – bis 100 km/h
    • auf Autobahnen – bis 130 km/h

    Licht

    In Polen muss man ganzjährig mit eingeschalteter Beleuchtung fahren.  

    Mobiltelefone  

    Während der Fahrt kann man nur mobil telefonieren, wenn eine Freisprechanlage installiert ist oder ein Headset benutzt wird.  

    Parken  

    Auf Reisen ist es sinnvoll darauf zu achten, ob man nicht im Halteverbot parkt oder ob der Parkplatz gebührenpflichtig ist. In manchen Städten gibt es Parkuhren. Bei Nichtbezahlen der Parkgebühren droht ein Strafmandat.  

    Alkohol im Straßenverkehr  

    Das Fahren unter Einfluss von Alkohol ist in Polen streng verboten. Die erlaubte Grenze beträgt 0,2 Promille. Das Überschreiten von 0,5 Promille gilt als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden kann.

     


     
     
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