Tagfahrlicht wo, wann ,wie - fahrschulesteffenlehmann.de

Übersicht der Tagfahrlicht-Vorschriften in Europa
Land wo? wann? Strafe in Euro *)
Länderflagge Bosnien-Herzegowina inner- und außerorts ganzjährig 15
Länderflagge Bulgarien inner- und außerorts Winterhalbjahr +) 10
Länderflagge Dänemark inner- und außerorts ganzjährig ca. 70
Länderflagge Deutschland – nur Empfehlung für alle Straßen ganzjährig (seit Oktober 2005) –
Länderflagge Estland inner- und außerorts ganzjährig 35-200
Länderflagge Finnland inner- und außerorts ganzjährig 50
Länderflagge Frankreich – nur Empfehlung für alle Straßen (ganzjährig) –
Länderflagge Island inner- und außerorts ganzjährig 30
Länderflagge Italien außerorts ganzjährig ab 38
Länderflagge Kroatien inner- und außerorts Winterhalbjahr #) 40
Länderflagge Lettland inner- und außerorts ganzjährig 10
Länderflagge Litauen inner- und außerorts ganzjährig 15
Länderflagge Mazedonien inner- und außerorts ganzjährig 35
Länderflagge Montenegro inner- und außerorts ganzjährig ab 20
Länderflagge Niederlande inner- und außerorts ganzjährig n/a
Länderflagge Norwegen inner- und außerorts ganzjährig 190
Länderflagge Österreich Die allgemeine Lichtpflicht in Österreich ist zum 01.01.2008 wieder entfallen
Länderflagge Polen inner- und außerorts ganzjährig 50
Länderflagge Portugal streckenweise ganzjährig 60
Länderflagge Rumänien außerorts ganzjährig 20
Länderflagge Russland außerorts ganzjährig bis 200
Länderflagge Schweden inner- und außerorts ganzjährig 40
Länderflagge Schweiz – nur Empfehlung für alle Straßen (ganzjährig) –
Länderflagge Slowakei inner- und außerorts ganzjährig ab 65
Länderflagge Slowenien inner- und außerorts ganzjährig 40
Länderflagge Tschechien inner- und außerorts ganzjährig ab 20
Länderflagge Ungarn außerorts ganzjährig 40
*) Bußgeld (Anhaltspunkt Mindestwert) für einfache Zuwiderhandlungen in Euro oder umgerechnet nach Euro
+) 1. November bis 1. März | #) Letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März
Quellen: ADAC, ACE, ÖAMTC, TÜV Süd, EU – die Angaben sind z.T. uneinheitlich und demnach ohne Gewähr
zuletzt aktualisiert im August 2010
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass das Abblendlicht einzuschalten ist. Spezielle Tagfahrleuchten dürfen laut ADAC in Italien und den skandinavischen Ländern verwendet werden; in anderen Ländern werden sie überwiegend toleriert. Wer die Tagfahrlicht-Pflicht ignoriert, riskiert neben der Geldbuße und einem höheren Unfallrisiko - einzelne unbeleuchtete Fahrzeuge fallen noch weniger auf - auch haftungsrechtliche Nachteile im Falle eines Unfalls.

 
 
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