Klasse B

 

Grundlage bildet § 5 Abs. 4 zu Anlage 5 der Fahrschülerausbildungsordnung des Fahrlehrergesetzes und beinhaltet die praktische Mindestausbildung.

Auszugsweise möchte ich aufzeigen, welche Dinge ein Bewerber für die Klasse B erlernen muss, bevor er zu einer Fahrerlaubnisprüfung, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, vorgestellt werden darf. 

 

 

Grundstufe

Fahrtechnische Vorbereitungen der Fahrt, sowie Überprüfung der Betriebs- und Verkehrssicherheit

-Einstellen Sitz, Spiegel, Kopfstütze

- Gurt anlegen, anpassen

-Schalt-/Wählhebel

-Zündschloss

-Anfahr-/Anhalteübungen, auch in Steigungen und Gefällen

-Schaltübungen ( umweltschonend)

- Lenkübungen

Grundfahraufgaben                                                                                                         

 

 

Ausbaustufe

 

Umweltschonendes, vorrauschauendes Fahren, Blickschulung

-Rollen / Abbremsen und Schalten

-Bremsübungen

-Anhalten, Anfahren, Rückwärts, Sichern, Schalten in Steigungen und im Gefälle

-Tastgeschwindigkeit

-Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen

-Örtliche Besonderheiten

- modernes Fahren mit modernen Fahrzeugen (Treibstoffersparnis bis 25 % unter den Werksangaben)

 

Leistungsstufe

 

Schwierige Verkehrssituationen

Umweltschonendes, vorrausschauendes Fahren

Blickschulung/Bremsbereitschaft

-Fahrbahnbenutzung und das damit verbundene richtige Verhalten

-Fahrstreifenwechsel

-Vorbeifahren und Überholen

- Abbiegen     rechts / links       mit Radweg /  Straßenbahn und in Einbahnstraßen

-Vorfahrt

-Geschwindigkeit / Abstand

-Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern  (unklare Verkehrslage, unerwartete Situationen

-schwierige Verkehrsführung

-Kreisverkehr

-Bahnübergang

-Partnerschaftliches Verhalten

-Fußgängerschutzbereich

-Kooperation mit anderen Verkehrsteilnehmern

-Maßnahmen zum Erkennen und der Abwehr von Gefahren , einschließlich Gefahrbremsung

-rechtzeitiges Erkennen des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer

In obiger unvollständiger Aufzählung können Sie erkennen, was Sie an Ausbildungsinhalten erwartet.

Im Durchschnitt werden 10-20 Fahrstunden zur Erlangung  der o.a. Fähigkeiten benötigt.

Je nach persönlicher Fähigkeiten kann dieser Wert nach unten oder oben variieren.

 

 

 Besondere Ausbildungsfahrten

 

Überland und Autobahnfahrten ( mindestens 5 ÜL und 4 AF )

 

-Fahrtplanung

-Abstand

-Geschwindigkeit

-Überholen

-Schilder/ Markierungen

-dichter Verkehr, Stau

- Rast und Parkplätze

-Tankstellen

-Ablenkung

-Leistungsgrenze

 

Dämmerung oder Dunkelheitsfahrten ( mindestens 3 )

 

-Beleuchtung: einschalten, einstellen, kontrollieren und benutzen

-beleuchtete und unbeleuchtete Straßen

-parken

- Orientierung

-besondere Situationen z.B. Tiere, unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer

In dieser Ausbildungsstufe ist die in Klammern angegebene Stundenzahl vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 

Reife und Teststufe

 

Abschluss der Ausbildung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung

-Selbstständiges Fahren innerorts und außerorts

-verantwortungsbewusstes Fahren

-Testfahrt unter Prüfungsbedingungen

-Leistungsbewertung

-Wiederholung und Vertiefung

Zusätzlich kommen je nach Witterung und Jahreszeit situative Bausteine hinzu, die zur Fahrzeugbedienung notwendig sind.

Wir als Fahrschule betrachten es als Verpflichtung, den Fahrschüler nach bestem Wissen und Gewissen auszubilden

  

 

Theoretische Ausbildung

 

Grundwissen

- umfasst mindestens 12 Themen á 90 min.

Spezialwissen

- umfasst mindestens   2 Themen  á 90 min

Lehrmaterial

Nach Bedarf, Lehrbuch, Prüfbogen, Software u.a.

 

Kosten für Prüforganisationen
 

 Die Theorieprüfung findet am PC statt gegen einen geringen Aufpreis gibt es Kopfhörer um die Fragen auch akkustisch zu erhalten ( Bei Lese-Rechtschreibschwäche zu empfehlen)

DEKRA             Theorieprüfung  20,83 €

                            Praxisprüfung    118,93

 

Des weiteren benötigen Sie einen gültigen Sehtest, sowie ein Passbild und einen Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort.( Wir kümmern uns gern um passende Termine)

 Sie müssen den Antrag in der Führerscheinstelle Glauchau , G.- Hauptmannweg 2 stellen, die Kosten Ihres Antrages in Höhe von ca. 50 € sind dort vor Ort zu entrichten. ( Kosten des LRA für Anfrage KBA, Auftrag an die Bundesdruckerei u.ä.)

 

Noch Fragen ? Rufen Sie mich an 0177 5225 728


 
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